Methodological Note - Austria 2020
Methode zur Offenlegung
Jazz Pharmaceuticals (nachfolgend „das Unternehmen“ genannt) legt seine gesamten geldwerten Leistungen an HCPs (Healthcare Professionals [Fachkräfte im Gesundheitswesen]) und HCOs (Healthcare Organisations [Gesundheitsorganisationen]) gemäß dem Verhaltenskodex (nachfolgend „Kodex“ genannt) von Pharmig (Verband der pharmazeutischen Industrie Österreichs) offen. Dieses Dokument fasst den Ansatz zusammen, den das Unternehmen zur Berechnung der aufgeführten Zahlen verwendet.
Definitionen
1. HCOs
Um der Offenlegungspflicht gemäß dem Kodex nachzukommen, hat das Unternehmen HCOs definiert, um alle Krankenhäuser, CCGs (Clinical Commissioning Groups), Praxen von GP (General Practitioner) sowie andere Arbeitsstätten von HCPs, in denen HCPs Patienten behandeln oder entsprechende Beratungs- bzw. Managementdienstleistungen im Zusammenhang mit der Behandlung von Patienten anbieten, zu bündeln. Zudem umfasst die Definition von HCOs auch medizinische Gesellschaften (auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene) und alle „Netzwerke“ der Verbände von HCPs.
Privatunternehmen wie medizinische Ausbildungseinrichtungen oder Leiharbeitsunternehmen, die Pflegekräfte beschaffen, sind nicht in die Definition der HCOs einbezogen, insbesondere solche Privatunternehmen, in denen die Mehrheit der Mitarbeiter keine HCPs sind. Weitere Informationen dazu finden Sie im nachfolgenden Abschnitt „HCPs“.
2. HCPs
Um der Offenlegungspflicht gemäß dem Kodex nachzukommen, hat das Unternehmen alle Mitarbeiter des nationalen Gesundheitssystems, unabhängig von ihrer beruflichen Stellung, unter dem Begriff HCPs gebündelt. Im Rahmen der Offenlegung berücksichtigt das Unternehmen zudem alle qualifizierten HCPs. Dazu zählen alle Personen, die über eine entsprechende Berufszulassung in Österreich verfügen. Da die berufliche Stellung eines HCP keinerlei Einfluss auf die Offenlegungspflichten hat, werden auch pensionierte HCPs miteinbezogen.
Sofern es sich bei den HCPs um direkte und ausschließliche Mitarbeiter des Unternehmens handelt, werden ihre Gehälter und Leistungen nicht offengelegt.
Bitte beachten Sie, dass HCPs das Recht haben, die individualisierte Offenlegung zu widerrufen (siehe unten).
Kategorien der Offenlegung
- Spenden und Fördermittel – Spenden und Fördermittel für HCOs zur Unterstützung des Gesundheitswesens, einschließlich Spenden und Fördermittel (sowohl in Form von Bargeld als auch Sachleistungen) an Institutionen, Organisationen und Verbände, die sich aus HCOs zusammensetzen und/oder die Gesundheitsdienstleitungen bereitstellen.
- Kostenzuschüsse für Veranstaltungen – Kostenzuschüsse für Veranstaltungen von HCOs oder Dritten, einschließlich Sponsoring zur Teilnahme von HCPs an Veranstaltungen, darunter:
- Teilnahmegebühren
- Sponsoringverträge mit HCOs oder Dritten, die von der HCO zur Durchführung der Veranstaltung beauftragt werden
- Reise- und Übernachtungskosten
- Kosten im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen und/oder geldwerten Leistungen, die sich aus oder im Rahmen eines Vertrags zwischen dem Unternehmen und Institutionen, Organisationen oder Verbänden der HCPs ergeben, gemäß dem solche Institutionen, Organisationen oder Verbände dem Unternehmen Dienstleistungen bereitstellen (oder andere Kosten, die nicht in den genannten Kategorien aufgeführt sind). Kosten und geldwerte Leistungen (z. B. verbundene Aufwendungen, die erstattet oder im Auftrag der Institutionen, Organisationen oder Verbände der HCPs gemäß dem Beratungsvertrag bezahlt wurden) werden als zwei separate Posten offengelegt.
Datenschutz
Gemäß Datenschutzgesetzen und lokalen Verhaltensrichtlinien muss das Unternehmen die Zustimmung von österreichischen HCPs und HCOs zur Erfassung, Verarbeitung und Veröffentlichung ihrer personenbezogenen Daten (einschließlich Einzelheiten geldwerter Leistungen) im Zusammenhang mit der Offenlegung von an sie vorgenommenen geldwerten Leistungen einholen. In Verbindung mit der Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten von HCPs und HCOs befolgt das Unternehmen alle geltenden Datenschutzgesetze.
HCPs und HCOs sind dazu berechtigt, jederzeit ihre Einwilligung zur individuellen Offenlegung ihrer Daten zu widerrufen. Wenn keine Einwilligung erteilt wurde oder wenn HCPs oder HCOs ihre Einwilligung widerrufen, legt das Unternehmen alle an sie vorgenommenen geldwerten Leistungen auf aggregierter Basis offen, sodass sie nicht identifiziert werden können.
Ebenso steht HCPs und HCOs das Recht zu, jederzeit einen Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten und eine Berichtigung oder Löschung dieser zu verlangen. HCPs und HCOs können ihr Recht auf Zugriff, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten bzw. auf Widerruf ihrer Einwilligung ausüben, indem sie den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens per E-Mail unter dpo@jazzpharma.com kontaktieren.
R&D
Alle Zahlungen im Bereich R&D (Research and Development [Forschung und Entwicklung]) werden in Übereinstimmung mit dem Kodex als aggregierter Betrag offengelegt.
Währung
Sofern Zahlungen in einer anderen Währung als dem Euro erfolgt sind, entspricht der Wechselkurs, der an dem Tag der Umrechnung galt, exakt dem Betrag in Euro. Alle Offenlegungen werden in der lokalen Währung und die Gesamtbeträge in der jeweiligen Kategorie in Euro ausgewiesen. Die Gesamtbeträge in Euro werden anhand des Wechselkurses berechnet, der an dem Tag der Zahlung galt (http://www.xe.com/). Je mehr wesentliche Wechselkursschwankungen während des Zeitraums der Berichterstattung stattgefunden haben, desto größer sind die Abweichungen.
Steuern
Das Unternehmen legt die geldwerten Leistungen als Nettobeträge offen (d.h. ohne Mehrwert- oder Abzugssteuer, außer dies ist anhand der Finanzsysteme des Unternehmens nicht möglich).
Berichtszeitraum
Es besteht eine unvermeidliche Verzögerung zwischen dem Datum, an dem die Zahlung durch das Unternehmen bewilligt wird, und dem Datum, an dem die Zahlung erfolgen kann. Das Unternehmen wird die Informationen zur jeweiligen Zahlung unter dem Datum offenlegen, an dem die Zahlung erfolgt ist und nicht unter dem Datum, an dem diese bewilligt wurde.
Mehrjährige Projekte
Gelegentlich möchte ein HCP, der dem Unternehmen Dienstleistungen bereitgestellt hat, dass seine Vergütung zugunsten einer Wohltätigkeitsorganisation ausgezahlt wird. In der Regel untersagt das Unternehmen solche Transfers und tätigt solche Zahlungen direkt an den HCP. Sofern eine solche Zahlung im Ausnahmefall genehmigt wird, erfolgt die Offenlegung auf den jeweiligen HCP, der die Dienstleistung bereitgestellt hat.
Zahlungen an HCOs für bereitgestellte Dienstleistungen durch HCPs
Gelegentlich besteht eine HCO darauf, dass jegliche von ihren HCPs bereitgestellten Dienstleistungen nicht anhand eines Vertrags mit dem einzelnen HCP, sondern anhand eines Vertrags mit der HCP abgewickelt werden müssen.
Wenn das Unternehmen die vertragsmäßigen Dienstleistungen einer benannten HCP in Anspruch nimmt, wird die Vergütung des HCP in dem für den HCP vorgesehenen Bereich offengelegt. Die von der HCO erhobene „Verwaltungsgebühr“ wird als Gebühr für die Dienstleistung an das Unternehmen ausgewiesen.
Sofern der HCP keine zusätzliche Zahlung erhält (z. B. weil eine Versammlung im Rahmen der üblichen Arbeitszeit stattfindet), wird der volle vom Unternehmen bezahlte Betrag unter der jeweiligen HCO als eine Gebühr für die Dienstleistung offengelegt.
Privatunternehmen und verbundene Wohltätigkeitsorganisationen
Sofern ein HCP ein Privatunternehmen, eine Partnerschaft oder eine Wohltätigkeitsorganisation o. Ä. zum Zwecke des privaten Einkommens betreibt, werden die Zahlungen an diese Organisation im Rahmen der Offenlegung als direkte Zahlungen an den HCP aufgeführt.
Auch im Falle von Organisationen, bei denen die Mehrheit der Mitarbeiter oder Vertragsdienstleister HCPs sind, werden alle an solche Organisationen getätigten Zahlungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen einer benannten oder bestimmbaren Einzelperson als eine direkte Zahlung an den HCP offengelegt.
Zahlungen an Drittorganisationen für durch einzelne HCPs bereitgestellte Dienstleistungen
Das Unternehmen beauftragt regelmäßig Werbe- und PR-Agenturen für Dienstleistungen im Rahmen seiner Geschäftsaktivitäten. In manchen Fällen kann das Unternehmen einen einzelnen HCP für solch eine Dienstleistung beauftragen. Gemäß der Richtlinie des Unternehmens müssen solche Dienstleistungen von der beauftragten Dienstleistungsagentur an das Unternehmen offengelegt werden. Das Unternehmen weist alle durch die Dienstleistungsagentur an den einzelnen HCP erfolgten Zahlungen als direkte Zahlungen auf, die durch das Unternehmen an den jeweiligen HCP erfolgt sind.
Fördermittel für unabhängige Unternehmen zum Zwecke der medizinischen Ausbildung
Gelegentlich sucht das Unternehmen unabhängige Unternehmen auf, um Fördermittel für Projekte im Bereich der medizinischen Ausbildung bereitzustellen. Gemäß den Regelungen des Unternehmens im Hinblick auf solche Fördermittel, nimmt das Unternehmen keinerlei Einfluss auf die Einzelheiten solcher Projekte. Das Unternehmen hat keine Kenntnis darüber, ob oder welche HCPs in so einem Projekt involviert sind. Aus diesem Grund weist das Unternehmen geldwerte Leistungen im Rahmen solcher Projekte als Zahlungen an HCOs aus.
Zuschüsse für Versammlungen
Das Unternehmen weist alle an medizinische Verbände, HCOs etc. geleisteten Zahlungen im Zusammenhang mit Versammlungen aus. Dazu zählt sowohl die direkte Förderung, wie beispielsweise Sponsoringkosten oder Aufbau eines Ausstellungsstands, als auch indirekte Förderung, wie beispielsweise Bereitstellung eines Logistikdienstleisters oder Übernahme von Teilnahmegebühren. Die Einzelheiten werden in der jeweiligen Bilanzposition aufgeführt.
Die Übernahme von Verpflegungskosten wird nicht ausgewiesen.
Alle Kosten in Bezug auf ausschließlich durch das Unternehmen organisierte Versammlungen werden nicht offengelegt, außer es handelt sich um Zahlungen an einzelne HCPs, die beispielsweise eine Dienstleistung als Referent anbieten.
Die Übernahme von Verpflegungskosten wird nicht ausgewiesen
Alle Kosten in Bezug auf ausschließlich durch das Unternehmen organisierte Veranstaltungen werden nicht offengelegt, außer es handelt sich um Zahlungen an einzelne HCPs, die beispielsweise eine Dienstleistung als Referent anbieten.
Sponsoring von HCPs zur Teilnahme an Versammlungen
Das Unternehmen unterstützt die Teilnahme von HCPs an Versammlungen. Das Unternehmen legt die entsprechenden geldwerten Leistungen für die einzelnen Teilnehmer offen. Werden die Kosten nicht einzeln ausgeführt (z. B. die Kosten für den Transfer einer Gruppe von HCPs vom Flughafen zum Veranstaltungsort im Bus), wird der Gesamtbetrag anteilsmäßig für die jeweiligen Teilnehmer aufgeführt.
Die angegebenen Kosten umfassen Transport, Teilnahmegebühren und Unterbringung. Verpflegungskosten werden nicht ausgewiesen, sondern anhand von strengen Branchenrichtlinien geregelt.
Fördermittel für HCOs zur Teilnahme an medizinischen Versammlungen
Gelegentlich wird das Unternehmen von einer HCO nach einer finanziellen Unterstützung für die Teilnahme seiner Mitarbeiter an medizinischen Versammlungen angefragt. Der Offenlegungsvertrag zwischen der HCO und Pharmig regelt, ob die finanzielle Unterstützung für den HCP oder die HCO ausgewiesen wird.
Internationale Zahlungen
Das Unternehmen betreibt internationale Geschäftsaktivitäten und ist in vielen Ländern der Welt tätig. Aus diesem Grund beauftragt es von Zeit zu Zeit HCPs und HCOs aus unterschiedlichen Ländern. Hierbei wird die Offenlegung in dem Land des Dienstleistungsempfängers von einem verbundenen Unternehmen von Jazz durchgeführt, das in dem jeweiligen Land ansässig ist oder dort gemäß den geltenden lokalen Gesetzen und Bestimmungen Geschäfte betreibt.
Von Jazz getätigte Zahlungen an lokale Organisationen im Ausland werden unabhängig von der Finanzierungsquelle lokal offengelegt.
Patientenorganisationen
Alle geldwerte Leistungen an Patientenorganisationen werden direkt auf der Website des Unternehmens unter Jazz Pharmaceuticals ausgewiesen.
Wenn die Zahlung an einen einzelnen HCP gerichtet ist, der mit der Patientenorganisation zusammenarbeitet, dann wird die Zahlung doppelt ausgewiesen. Zum einen wird die Zahlung an den HCP auf der lokalen Offenlegungsplattform für den HCP ausgewiesen. Zum anderen wird das gesamte Projekt auf der Website des Unternehmens unter der Patientenorganisation ausgewiesen.
Partner des Unternehmens
Als ein unabhängig kotiertes Unternehmen, legt das Unternehmen alle Zahlungen offen, die direkt von den Bankkonten des Unternehmens überwiesen wurden und in den Firmenunterlagen im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs erfasst werden.
Das Unternehmen legt keine Zahlungen seiner Aktionäre oder anderer Interessengruppen offen, unabhängig davon, ob es sich um Einzelpersonen oder Unternehmen handelt.
Marketingprojekte mit anderen Unternehmen
Wenn das Unternehmen mit einem anderen Pharmaunternehmen ein Produkt vermarktet, führt das Unternehmen nur jene Zahlungen auf, die direkt von dem Bankkonto des Unternehmens überwiesen wurden und in den Firmenunterlagen im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs erfasst sind. Geldwerte Leistungen von seinen Marketingpartnern werden von den jeweiligen Organisationen separat offengelegt.